C Sportordnung BDMP-Handbuch
Kurzwaffen-Disziplinen
Sportordnung Teil C: Kurzwaffen-Disziplinen
Police Pistol 1 (PP 1)
C.6B Police Pistol 2 (PP 2)
C.6B.1 Waffe
Beliebige Großkaliber-Selbstladepistolen oder -Revolver,
Kaliber .354 (9 mm) bis .455, sind zugelassen.
Sportgriffe und Orthopädische-Griffe sind nicht zugelassen.
C.6B.2 Visierung und optische Hilfsmittel
Offen, ohne optische Hilfsmittel. Schießbrillen,
Augenabdeckungen und Irisblenden sind nicht erlaubt.
C.6B.3 Munition
60 Patronen Großkalibermunition, 6 Schüsse Probe
C.6B.4 Scheibe und Scheibenbeobachtung
PP 1 Scheibe
Scheibenbeobachtung mit optischen Hilfsmitteln ist nur bei der
Probeserie erlaubt.
C.6B.5 Ablauf
Station A
10 m 6 Schüsse in 5 Sekunden, stehend frei, ein- oder
beidhändig
6 Schüsse in 5 Sekunden, stehend frei, ein- oder
beidhändig
Station B
50 m 6 Schüsse liegend
6 Schüsse kniend oder sitzend
6 Schüsse stehend, linke Hand Pfosten links
6 Schüsse stehend, rechte Hand Pfosten rechts
Die Begrenzungslinien rechts / links sind zu beachten, einoder
beidhändig. Gesamtzeit für die Station B: 3 Minuten
Probeschüsse
Nur auf Station B, 50 Meter, 6 Schüsse in 2 Minuten