C Sportordnung BDMP-Handbuch

Kurzwaffen-Disziplinen

Sportordnung Teil C: Kurzwaffen-Disziplinen

Police Pistol 1 (PP 1)

C.6B Police Pistol 2 (PP 2)

C.6B.1 Waffe

Beliebige Großkaliber-Selbstladepistolen oder -Revolver,

Kaliber .354 (9 mm) bis .455, sind zugelassen.

Sportgriffe und Orthopädische-Griffe sind nicht zugelassen.

C.6B.2 Visierung und optische Hilfsmittel

Offen, ohne optische Hilfsmittel. Schießbrillen,

Augenabdeckungen und Irisblenden sind nicht erlaubt.

C.6B.3 Munition

60 Patronen Großkalibermunition, 6 Schüsse Probe

C.6B.4 Scheibe und Scheibenbeobachtung

PP 1 Scheibe

Scheibenbeobachtung mit optischen Hilfsmitteln ist nur bei der

Probeserie erlaubt.

C.6B.5 Ablauf

Station A

10 m 6 Schüsse in 5 Sekunden, stehend frei, ein- oder

beidhändig

6 Schüsse in 5 Sekunden, stehend frei, ein- oder

beidhändig

Station B

50 m 6 Schüsse liegend

6 Schüsse kniend oder sitzend

6 Schüsse stehend, linke Hand Pfosten links

6 Schüsse stehend, rechte Hand Pfosten rechts

Die Begrenzungslinien rechts / links sind zu beachten, einoder

beidhändig. Gesamtzeit für die Station B: 3 Minuten

Probeschüsse

Nur auf Station B, 50 Meter, 6 Schüsse in 2 Minuten